Nützliche Informationen

Unsere Stärken:

  • Ehrlichkeit – wir richten uns nach Fair Play Regeln.
  • Flexibilität – wir suchen immer eine Lösung.
  • Preisattraktivität – wir bieten unseren Kunden günstige Angebote und Preise an.

außerdem

  • Zuverlässigkeit – Sie vergeben uns Transportauftrag, wir realisieren zum Ende den Vetrag.
  • Sicherheit – Ihre Ladung ist versichert.
  • ganzheitliche Betreung – auf Wunsch informieren wir den Endkunden über die Lieferung in jeder Phase der Auftragsausführung.  Unsere Dienst realisieren wir sowohl im inländischen als auch im internationalen Transport.

 

Wir haben besondere Angebote für:

  • Firmen, die ihre Ware nach Westeuropa exportieren
  • Firmen aus Europa, die ihre Ware aus Westeuropa nach Osten exportieren – außer Russland
  • Speditionsfirmen
  • Transportfirmen, die leistungsfähige Spediteure im innländischen, internationalen Transport, sowie in der Kabotage in westeuropäischen Ländern suchen.

 

Unten finden Sie nützliche Informationen über Transportrecht Straßenverkehr:

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Unternehmen, die im Straßenverkehr im Ausland tätig sind, sollten sich mit den anwendbaren Übereinkommen vertraut machen.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Texte gemäß dem in Polen geltenden Rechtssystem keine Rechtsquelle sind und nur Hilfs- und Ansichtsfunktion haben.

  • Konvention CMR – die internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen; Übereinkommen über den Beförderungsvertag im internationalen Straßengüterverkehr‘) ist ein internationaler Vertrag über internationale Transporte, die auf dem Landtransportweg (z. B. mit Lastkraftwagen) durchgeführt werden.
  • Abkommen AETR – Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“
  • Konvention TIR – Internationaler Straßengütertransport, ein zollrechtliches Verfahren zur vorübergehenden Einfuhr bzw. dem Transit von Waren. 
  • Beförderungsabkommen ATP – Übereinkommen über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel regelt die Transportbedingungen, unter denen temperaturgeführte (gekühlte oder gefrorene) Lebensmittel im internationalen Güterverkehr zu transportieren sind.
  • Wiener Abkommen – ein internationaler Vertrag, der den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln sicherer machen soll.