Unternehmen, die im Straßenverkehr im Ausland tätig sind, sollten sich mit den anwendbaren Übereinkommen vertraut machen.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Texte gemäß dem in Polen geltenden Rechtssystem keine Rechtsquelle sind und nur Hilfs- und Ansichtsfunktion haben.
- Konvention CMR – die internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen; Übereinkommen über den Beförderungsvertag im internationalen Straßengüterverkehr‘) ist ein internationaler Vertrag über internationale Transporte, die auf dem Landtransportweg (z. B. mit Lastkraftwagen) durchgeführt werden.
- Abkommen AETR – Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“
- Konvention TIR – Internationaler Straßengütertransport, ein zollrechtliches Verfahren zur vorübergehenden Einfuhr bzw. dem Transit von Waren.
- Beförderungsabkommen ATP – Übereinkommen über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel regelt die Transportbedingungen, unter denen temperaturgeführte (gekühlte oder gefrorene) Lebensmittel im internationalen Güterverkehr zu transportieren sind.
- Wiener Abkommen – ein internationaler Vertrag, der den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln sicherer machen soll.